Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Gastro Saison GmbH / Hotel Sonne (Stand 01.2020)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen sich auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Gastro Saison GmbH und dem Gast resp. Der Auftrag gebenden Unternehmung.
2. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme der schriftlichen, telefonischen, elektronischen oder persönlichen Buchung und der Bestätigung der Gastro Saison GmbH kommt ein Vertrag zwischen dem Gast und der Gastro Saison GmbH zustande. Die vorliegenden AGB sind Bestandteil des Vertrages. Mitteilungen per Email gelten als schriftlich erfolgt.
3. Preisänderungen
In den folgenden Fällen kann die Gastro Saison GmbH die ausgeschriebenen Preise ändern:
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Neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (Mehrwertsteuer, Kurtaxen, etc.)
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Druckfehler, Schreibfehler oder Übermittlungsfehler sowie versehentlich falsch publizierte Preise im Internet.
4. Reservation
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Bei Tagesgästen ist eine Reservation nur mit Vorauszahlung gültig.
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Monatsaufentahlter müssen eine Anzahlung in höhe von CHF 300.- leisten.
Ohne Vorauszahlung bzw. Anzahlung gilt keine Reservation.
Bei Reservationsabbruch gibt es keine Rückerstattungen.
5. Annullation / Rücktrittsbedingungen
Soweit im Vertrag nicht gesondert vereinbart, gelten für Monatszimmer folgende Stornofristen:
5.1 Monatszimmer / Tagesgäste
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Bis 24 Stunden vor der Anreise CHF 300.- (Anzahlung gemäss Art. 4)
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Bei Nichterscheinen (No Show) oder Abbruch der Zimmerreservation am Bezugstag 100% des vereinbarten Gesamtpreises.
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Für Tagesgäste gibt es keine Rückerstattung der Vorauszahlung.
5.2 Rücktritt
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Ein Rücktritt des Gastes vom mit der Gastro Saison GmbH geschlossenen Vertrag bedarf es der schriftlichen Form. Erfolgt ein Rücktritt nicht schriftlich, so ist der vertraglich vereinbarte Preis vom Gast trotzdem geschuldet. Dies auch, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
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Sofern eine endgültige Bestätigung des Vertrages von Seiten des Gastes noch nicht vorliegt, das heisst die Reservierungen nur optioniert wurden, ist die Gastro Saison GmbH ihrerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
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Wird eine von der Gastro Saison GmbH verlangte, angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit innerhalb der vereinbarten Frist nicht geleistet, so ist die Gastro Saison GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
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Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird der Vertrag nichtig und es treten automatisch die AGB Vereinbarungen (Art. 5ff) in Kraft.
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Bei Nichteinhaltung der AGB, Hausordnung oder anderen Vereinbarungen zwischen der Gastro Saison GmbH und dem Gast kann die Gastro Saison GmbH das Zimmer innert 24 Stunden räumen lassen. Bereits bezahlte Monatspreise / Tagespauschalen sowie die Kaution werden in diesem Falle nicht zurückerstattet.
6. Aufenthalt / Zahlungen Monatsaufenthalter / Kündigung
Langzeitaufenthalter haben den jeweiligen Monatspreis pünktlich zu bezahlen, auf Ende jeden Monats. Bei der Anreise erhalten Sie die entsprechenden Zahlungskonditionen. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen im Voraus. Wir erstatten keine bereits bezahlten Übernachtungen zurück. Für die Kündigung nehmen Sie bitte das mit dem Vertrag abgegebene Kündigungsformular. Dieses können Sie bei Verlust jederzeit im Restaurant zu deren Öffnungszeiten abholen.
6.1 Verlängerung der Aufenthaltsdauer bei befristetem Aufenthalt
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Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer bedarf es in jedem Fall die Zustimmung der Gastro Saison GmbH und sind / können nicht als selbstverständlich angesehen werden.
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Monatsaufenthalter müssen eine Aufenthaltsverlängerung bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der gebuchten Übernachtungen (mündlich oder schriftlich) beantragen. Wochenaufenthalter müssen eine Aufenthaltsverlängerung bis spätestens 24 Stunden vor Ablauf der gebuchten Übernachtungen (mündlich oder schriftlich) beantragen.
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Werden die Fristen (7 Tage) oder (24 Stunden) nicht eingehalten, so behält sich die Gastro Saison GmbH vor, über das Zimmer zu verfügen.
6.2 Erstanreise Monatsaufenthalter
Bei der Erstanreise wird ein Depot von CHF 300.– erhoben. Dieses wird mit der Endabrechnung verrechnet. Das Depot kann im Falle von Unreinlichkeiten oder Schäden am Mobiliar zurückbehalten werden. Ebenfalls kann das Depot bei nicht einhalten der Kündigungsfrist einbehalten werden, sofern noch Offene Forderungen aus der Kündigungsfrist bestehen.
6.3 Schlüsseldepot bei Monatsaufenthaler
Ebenfalls wird ein Schlüsseldepot von CHF 100.– erhoben das bei Schlüsselabgabe zurückerstattet wird. Dieses kann ebenfalls, bei nicht einhalten der Kündigungsfrist einbehalten werden, sofern noch Offene Forderungen aus der Kündigungsfrist bestehen.
6.4 Abwesenheit bei Monatsaufenthalter
Abwesenheit, Ferien, Auslandsaufenthalt, etc. müssen der Gastro Saison GmbH schriftlich oder mündlich gemeldet werden. Während dieser Zeit ist ebenfalls die ganze Monatspauschale zu bezahlen.
7. Gebrauch / Nutzung der Zimmer und weiteren Räumlichkeiten
Gäste benützen das Zimmer zum vorübergehenden Gebrauch.
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Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an nicht im Vertrag benannte Dritte ist nicht gestattet.
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Tierhaltung ist nicht gestattet.
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Im ganzen Hotel Sonne ist Nichtraucher-Zone. Sollte trotzdem im Haus geraucht werden, wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr von CHF 500.- (inkl. MwSt.) fällig. Ebenfalls können wir das Zimmer innert 24 Stunden räumen lassen.
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In den Gemeinschaftsräumen stehen den Gästen der Etagenzimmer Kochherd, Backofen, Kühlschrank und Mikrowelle sowie Badezimmer zur Verfügung. Die Benützung dieser Geräte, Räume basiert auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
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Der Abfall ist mit Gebührensäcken auf dem Sonnenplatz in den dafür vorgesehenen Einrichtungen zu entsorgen. Die Gebührensäcke müssen Sie selbst kaufen. Altglas / Aludosen bitte direkt beim Gemeinde Werkhof entsorgen.
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Die Waschküche befindet sich im unteren Geschoss des Restaurant Sonne. Die Benützung der Waschküche ist nur während der Öffnungszeiten des Restaurants möglich. Die Benützung dieser Geräte, Räume basiert auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
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Drogen Konsum oder sonstige Gesetzes Verstösse werden ohne Vorwarnung der Polizei gemeldet.
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Von 22.00 – 06.00 Uhr ist besondere Rücksichtnahme auf Mitbewohner zu nehmen. Lärmige Tätigkeiten sind während diesen Zeiten zu unterlassen. Radio, Fernseher, etc. sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
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In den kalten Jahreszeiten gilt es gründlich zu lüften und anschliessend die Fenster wieder zu schliessen. Gekippte Fenster sind nicht erlaubt.
7.1 Parkplätze
Die Gastro Saison GmbH bietet ihren Gästen eine beschränkte Anzahl von kostenlosen Parkplätzen an. Die Gastro Saison GmbH übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung der Fahrzeuge o. Ä. sämtliche Fahrzeuge der Gäste müssen der Gastro Saison GmbH gemeldet werden.
8. Behandlung der Zimmer und weiteren Räumlichkeiten
Die Hotelzimmer sind durch den Gast mit grösster Sorgfalt zu benützen und zu behandeln.
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Die Zimmer dürfen nur durch die Anzahl Personen (einschliesslich Kinder) benützt / belegt werden, welche im Vertrag
angegeben sind. -
Für die Zimmer erhält der Gast beim Check-in, Haus- /Zimmer- und Briefkastenschlüssel, die beim Check-out wieder
abgegeben werden müssen. -
Bei Abwesenheiten von länger als 2 Tagen (Ferien usw. und vor allem bei Reisen ins Ausland müssen die Schlüssel immer abgegeben werden.
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Für verlorene Schlüssel werden CHF 100.– (inkl. MwSt.) durch das Schlüsseldepot verrechnet
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Das Inventar der Zimmer und Gemeinschaftsräume darf nicht entfernt / verschoben und muss mit gebührender Sorgfalt behandelt werden.
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Zeigen sich unmittelbar nach dem Einzug bzw. während des Aufenthaltes Schäden oder Mängel am Inventar oder Objekt,
muss der Gast dies entsprechend melden. -
Mittwoch ab 08:00 Uhr ist Reinigungstag. Sie sind verpflichtet den Putzfrauen Einlass zu gewähren um die Zimmer zu reinigen. Bei Feiertagen oder kurzfristigen Änderungen werden Sie informiert.
9. Hausordnung
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Gäste des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten und gilt für alle Gäste.
10. Besucher
Empfängt der Gast Besucher auf dem Zimmer ist dies der Gastro Saison GmbH mitzuteilen, ebenfalls über die Dauer des Besuchs. Übernachtet der Besucher beim Gast hat dieser sich bei der Gastro Saison GmbH anzumelden sowie einen pauschalen Preis pro Übernachtung zu bezahlen in höhe von CHF 50.- mit Ausnahme von gemeldeten wiederkehrenden Besuchern gemäss Art. 10.1. Wird dies der Gastro Saison GmbH nicht gemeldet, werden allenfalls entstandene Bussen durch die Hotelkontrolle vom Hotelgast selbst bezahlt.
10.1 Wiederkehrende Besucher Ehepartner / Lebenspartner
Empfängt der Gast wiederkehrender Besuch mit Übernachtung ist dieser einmalig bei der Gastro Saison GmbH anzumelden. Für diese Besucher müssen keine Übernachtungspauschalen bezahlt werden. Diese Regelung gilt nur für Ehepartner, Lebenspartner bzw. Freund-/in oder den eigenen Kindern.
11. Haftung
Die Gastro Saison GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, Entwendungen oder Verluste von Gästen gehörenden Gegenständen / Eigentum. Wer in jeglicher Form Gegenstände, die sich im Besitz der Gastro Saison GmbH befinden, beschädigt oder entwendet ist zum Schadensersatz und zur Rückerstattung verpflichtet.
12. Datenschutz
Die Gastro Saison GmbH verpflichtet sich, die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Dies betrifft vor allem die Handhabung der Kundendaten. Kundendaten werden lediglich zur Maximierung der Betriebssicherheit, gesetzlicher Verpflichtung oder Verbrechensverhütung sowie Rechnungsstellung verwendet.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt werden. Die ganz oder teilweise rechtsunwirksamen Bestimmungen werden durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei nicht vorhergesehenen Lücken in den AGB.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle unter diesen AGB mit der Gastro Saison GmbH abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist 8630 Rüti ZH (Bezirk Hinwil). Es gilt kein Mietgesetz, sondern das schweizerische Hotelgesetz.